Türöffnungen:
- an Wohnungs-, Haus-, und Zimmertüren
- an Doppelfalztüren
- mit Mehrfachverriegelungen
- bei Zusatzschlösser z.B. Kastenschlösser oder Panzerriegel
- bei zugefallener Wohnungs- oder Haustüre
- bei innen steckendem Schlüssel an Wohnungs- und Haustüre
- bei abgebrochenem Schlüssel im Zylinder
- bei verlorenem oder defekten Schlüssel
- bei abgesperrter Wohnungs- und Haustüre
- bei Störungen aller Art an Schloss oder Zylinder
- bei Wandalismusschäden (z.B. Sekundenkleber oder sonstiges im Zylinder)
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