Türöffnungen:
  • an Wohnungs-, Haus-, und Zimmertüren
  • an Doppelfalztüren
  • mit Mehrfachverriegelungen
  • bei Zusatzschlösser z.B. Kastenschlösser oder Panzerriegel
  • bei zugefallener Wohnungs- oder Haustüre
  • bei innen steckendem Schlüssel an Wohnungs- und Haustüre
  • bei abgebrochenem Schlüssel im Zylinder
  • bei verlorenem oder defekten Schlüssel
  • bei abgesperrter Wohnungs- und Haustüre
  • bei Störungen aller Art an Schloss oder Zylinder
  • bei Wandalismusschäden (z.B. Sekundenkleber oder sonstiges im Zylinder)